Die RAK Karlsruhe
Aktuell
Wahlen zur 8. Satzungsversammlung: Wahlausschuss veröffentlicht mit der Dritten Wahlbekanntmachung vom 23.03.2023 das Ergebnis der Wahlen
Der Wahlausschuss hat in seiner 4. Sitzung am 23.3.2023 die elektronische Auszählung der abgegebenen Stimmen veranlasst, das Wahlergebnis ermittelt und teilt dieses in der DRITTEN WAHLBEKANNTMACHUNG vom 23.3.2023 mit. Die Dritte Wahlbekanntmachung wird gemäß § 18 Abs. 4 der WahlO per Kammerrundschreiben an alle Mitglieder der RAK Karlsruhe und hier bekannt gemacht.
724 Stimmzettel wurden abgegeben. Die Wahlbeteiligung lag damit bei 15,46 %.
Gewählt wurden
RA Klaus Hornung, Mannheim, RAin Sandra Lobmüller, Mannheim, und RA Hartmut Stegmaier, Karlsruhe.
Während der Dauer der Wahlfrist (vom 6. März 2023, 9.00 Uhr) bis zum 22. März 2023, 16.00 Uhr können Sie Ihr Wahlrecht auf einem durch die Firma Polyas GmbH im Auftrag der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe eingerichteten Wahlportal elektronisch ausüben. Dieses Wahlportal ist bereits zeitgleich mit dem übersandten Wahlbrief freigeschaltet worden.
Sie können daher Ihr Stimmrecht direkt mit Erhalt des Wahlbriefes und damit vor Beginn der Wahlfrist wirksam ausüben.
Zu diesem Wahlportal gelangen Sie über folgenden Link: beendet
Wahlen zur 8.Satzungsversammlung: Wahlausschuss veröffentlicht mit der Zweiten Wahlbekanntmachung die Namen der zugelassenen Kandidatinnen und Kandidaten
Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 08.02.2023 alle fristgerecht eingegangenen vier Wahlvorschläge zur Wahl der Mitglieder der Satzungsversammlung zugelassen.
In der Zweiten Wahlbekanntmachung vom 08.02.2023, welche gemäß § 9 Abs. 4 der WahlO nur an dieser Stelle veröffentlicht wird, finden Sie die Namen der zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber in alphabetischer Reihenfolge. Sie finden dort auch erste Hinweise zur Wahl und zur Stimmabgabe. Hier finden Sie zusätzliche Informationen zur Durchführung der Wahl und FAQ zur elektronischen Wahl.
Alle wahlberechtigten Mitglieder der RAK Karlsruhe erhalten kurz vor Beginn der Wahlfrist am 06. März 2023, 09.00 Uhr, Briefsendung (nur Kammermitglieder gemäß § 60 Abs. 2 Nr. 3 BRAO) bzw. per beA (alle übrigen Kammermitglieder)ihre Zugangsdaten (Wähler-ID und Passwort) zu dem von POLYAS im Auftrag der RAK Karlsruhe ab Versand der Wahlunterlagen bis zum Ende der Wahlfrist am 22.03.2023, 16.00 Uhr, freigeschalteten Wahlportal.
Einen Link zum Wahlportal finden Sie rechtzeitig vor Beginn der Wahlfrist gleichfalls an dieser Stelle.
Hier geht es zur Selbstvorstellung der Kandidatinnen und Kandidaten!
Seit der Wahlausschuss seine Tätigkeit begonnen hat, haben wir Ihnen folgende Informationen zur Verfügung gestellt:
Die Zahl der Todesopfer wie auch das Ausmaß der Verwüstung in der Türkei sind erschreckend. Auch die Anwaltschaft ist stark betroffen und bittet deutsche Kolleginnen und Kollegen mit einem bewegenden Brief um Unterstützung:
Die Ukrainian National Bar Association (UNBA) will landesweit “UNBA Resilience Centers” einrichten und mit Stromaggregaten ausstatten. Der CCBE sammelt hierfür Spenden, schafft die notwendigen Geräte an und sorgt für den Transport in die Ukraine. Die UNBA dankt allen bisherigen Spendern und bittet darum, auch weiterhin für die Ukrainische Anwaltschaft zu spenden.
Alle weiteren Informationen, insbesondere die Angaben zum Spendenkonto und zur Erteilung von Spendenquittungen finden Sie hier, ebenso ein Spendenkonto für die Beschaffung notwendiger Medikamente, Lebensmittel und fehlender Unterkünfte.
Willkommen auf den Internetseiten der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe!
Sowohl Mitglieder als auch interessierte Bürger finden hier eine Vielzahl von Informationen: Von den Aufgaben der Kammer über Wissenswertes für angehende Mitarbeiter von Rechtsanwaltskanzleien, Fortbildungsangebote und Antragsformulare bis hin zu Ansprechpartnern für besondere Fragen.
Derzeit hat die Rechtsanwaltskammer Karlsruhe knapp 4700 Mitglieder. Dazu gehören alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte einschließlich der Syndikusrechtsanwältinnen und -anwälte und Rechtsanwaltgesellschaften (juristische Personen), welche von ihr zugelassen oder aufgenommen worden sind, mit Kanzleisitz im Kammerbezirk. Der Kammerbezirk erstreckt sich im Bezirk des Oberlandesgerichts Karlsruhe auf die Landgerichtsbezirke Heidelberg, Karlsruhe, Mannheim und Mosbach. Mitglied sind des Weiteren alle Personen, welche gemäß §§ 206, 207 und 209 BRAO, § 3 EuRAG sowie § 60 Abs. 1 S. 3 BRAO in die Rechtsanwaltskammer Karlsruhe aufgenommen worden sind.
Die Mitgliedschaft endet mit der Aufnahme durch eine andere Rechtsanwaltskammer oder durch Erlöschen der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft.
Die Rechtsanwaltskammer Karlsruhe, eine (Personal-)Körperschaft des öffentlichen Rechts, ist eine von insgesamt 28 regionalen Rechtsanwaltskammern im Bundesgebiet einschließlich der Rechtsanwaltskammer bei dem Bundesgerichtshof. Sämtliche regionalen Rechtsanwaltskammern bilden in ihrer Gesamtheit kraft Gesetzes die Bundesrechtsanwaltskammer als Verbandskörperschaft mit Sitz in Berlin.