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Derzeit hat die Rechtsanwaltskammer Karlsruhe knapp 4800 Mitglieder. Dazu gehören alle Rechtsanwälte einschließlich der Syndikusrechtsananwälte sowie Berufsausübungsgesellschaften, welche von ihr zugelassen oder aufgenommen worden sind, mit Kanzleisitz im Kammerbezirk. Der Kammerbezirk erstreckt sich im Bezirk des Oberlandesgerichts Karlsruhe auf die Landgerichtsbezirke Heidelberg, Karlsruhe, Mannheim und Mosbach. Mitglied sind des Weiteren alle Personen, welche gemäß §§ 206, 207 und 209 BRAO, § 3 EuRAG von der Rechtsanwaltskammer aufgenommen oder gemäß § 60 Abs. 2 Nr. 3 BRAO kraft Gestzes deren Mitglied geworden sind.

Die Mitgliedschaft endet mit der Aufnahme durch eine andere Rechtsanwaltskammer oder durch Erlöschen der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft.

Die Rechtsanwaltskammer Karlsruhe, eine (Personal-)Körperschaft des öffentlichen Rechts, ist eine von insgesamt 28 regionalen Rechtsanwaltskammern im Bundesgebiet einschließlich der Rechtsanwaltskammer bei dem Bundesgerichtshof. Sämtliche regionalen Rechtsanwaltskammern bilden in ihrer Gesamtheit kraft Gesetzes die Bundesrechtsanwaltskammer als Verbandskörperschaft mit Sitz in Berlin.