Zulassung als (niedergelassener) Rechtsanwalt
Achtung: Alle nachstehend in Bezug genommenen Formulare finden Sie hier unter dem Button "Zulassung".
Beabsichtigen Sie, Ihre Tätigkeit als selbständiger Rechtsanwalt, sei es allein oder in Sozietät oder Bürogemeinschaft mit anderen Rechtsanwälten oder Angehörigen anderer sozietätsfähiger Berufe (§ 59a BRAO) oder als angestellter Rechtsanwalt bei einem anwaltlichen Arbeitgeber auszuüben, so verwenden Sie bitte das Formular 11. Bitte beachten Sie die Hinweise am Ende des Formulars.
Falls Sie neben Ihrer Anwaltstätigkeit noch eine weitere berufliche Tätigkeit ausüben, muss die Rechtsanwaltskammer im Rahmen des Zulassungsverfahrens prüfen, ob diese Tätigkeit mit dem Beruf des Rechtsanwalts vereinbar ist, § 7 Nr. 8 BRAO. Beachten Sie hierzu unser Merkblatt 01 und fügen Sie Ihrem Zulassungsantrag die dort genannten weiteren Unterlagen bei.
Sind Sie bereits als Rechtsanwalt(Syndikusrechtsanwalt) zugelassen und wollen Sie zusätzlich als (niedergelassener) Rechtsanwalt zugelassen werden, so verwenden Sie bitte unser Formular 12.
Wenn Sie erstmals als (niedergelassener) Rechtsanwalt und zugleich als Rechtsanwalt(Syndikusrechtsanwalt) zugelassen werden wollen, so verwenden Sie bitte unser Formular 13 und beachten Sie auch die nachfolgenden Hinweise für die Zulassung als Syndikusrechtsanwalt.