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Besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA)

Jede(r) Rechtsanwalt/Rechtsanwältin und jede Berufsausübungsgesellschaft sind verpflichtet, ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA) empfangsbereit zu betreiben (passive Nutzungspflicht); Schriftsätze und deren Anlagen, Anträge und sonstige Erklärungen sind ausschliesslich über dieses Postfach an die Justiz zu übermitteln (aktive Nutzungspflicht).

Zugang zum beA-Portal erreichen Sie unter

https://www.bea-brak.de/beaportal/

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Hilfestellung erreichen Sie unter 

https://portal.beasupport.de/.

 

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Bitte nicht vergessen: Mit Freischaltung des beA gilt die aktive und passive Nutzungspflicht gemäß § 31a Abs. 6 BRAO!