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Betriebliche Einstiegsqualifizierung (EQ)

Bei der betrieblichen Einstiegsqualifizierung handelt es sich um eine Art Praktikum. Die Einstiegsqualifizierung soll als Türöffner für eine daran anschließende Ausbildung dienen; ihr Ziel ist, an ihrem Ende einen Ausbildungsvertrag abzuschließen. Die Einstiegsqualifizierung soll somit als Türöffner für die daran anschließende Ausbildung dienen.
Sie richtet sich insbesondere an ausbildungswillige Jugendliche, die bis zum Beginn des Ausbildungsjahres keinen Ausbildungsplatz gefunden haben. Angesprochen werden sollen aber auch an der Ausbildung interessierte junge Menschen, die zunächst in den Ausbildungsberuf hineinschnuppern wollen, bevor sie sich festlegen. Und darüber hinaus zudem Jugendliche, die noch nicht in vollem Umfang für eine Ausbildung geeignet sind; diese können vor dem eigentlichen Ausbildungsbeginn durch eine Einstiegsqualifizierung (EQ) auf die Ausbildung zur/m Rechtsanwaltsfachangestellten vorbereitet werden.

Die Einstiegsqualifizierung soll einen Zeitraum von sechs bis zwölf Monaten umfassen. Die Arbeitsagentur erstattet die Vergütung während der Einstiegsqualifizierung von bis zu 216,00 € monatlich zuzüglich des Gesamtsozialversicherungsbeitrags. Auch während der Einstiegsqualifizierung ist die Berufsschule zu besuchen.

Zu beachten ist allerdings, dass eine vorausgegangene Einstiegsqualifizierung nur in einem Umfang von bis zu sechs Monaten auf die Ausbildungsdauer angerechnet werden kann, auch wenn die EQ-Zeit tatsächlich mehr als sechs Monate betragen hat.