Rechtsfachwirte
Nach der Ausbildung zur/zum Rechtsanwaltsfachangestellten besteht die Möglichkeit, sich zur/zum Geprüften Rechtfachwirt/in fortzubilden. Ein erfolgreicher Abschluss qualifiziert Sie dafür, das nicht-anwaltliche Aufgabenfeld einer Rechtsanwaltskanzlei zu organisieren und die selbständige Sachbearbeitung in bestimmten Bereichen zu übernehmen.
Als Geprüfte/r Rechtfachwirt/in sind Sie in der Regel erster Ansprechpartner für die Ausbildung der Rechtsanwaltsfachangestellten; hier führen Sie Mitarbeitergespräche und bereiten Personalentscheidungen vor. Neben der Aussicht auf anspruchsvollere, eigenverantwortliche Tätigkeiten eröffnet Ihnen die Fortbildung zur/zum Geprüften Rechtsfachwirt/in zudem bessere Verdienstmöglichkeiten.
Der/die Geprüfte Rechtsfachwirt/in nimmt insbesondere folgende Aufgaben wahr:
- Organisation des Büroablaufs
- Leitung des Rechnungswesens
- eigenverantwortlicher Personaleinsatz sowie Personalführung nebst Berufsausbildung
- Betreuung des gesamten Kostenwesens der Kanzlei
- eigenverantwortliche Bearbeitung sämtlicher Vollstreckungsangelegenheiten.
Bei Fragen zur Fortbildung „Geprüfte Rechtsfachwirt/in“ hilft Ihnen in der Kammergeschäftsstelle Frau Kirstahler gerne weiter:
Frau Kirstahler
Telefon: 0721/ 160 89 063
e-Mail-Adresse: kirstahler@rak-karlsruhe.de