Aktuell
Filmvorführung und Gespräch
Ankündigung Rabiye Kurnaz gegen George W. Bush“ und Gespräch mit Rechtsanwalt i.R. Bernhard Docke
Rechtsschutzversicherer greifen in anwaltliche Mandatsverhältnisse ein
Lesen Sie hierzu die Pressemitteilung Nr.3-2026 der BRAK
Klares Bekenntnis zu Stärkung des Rechtsstaats!
Am 26.01.2026 unterzeichnete Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig als 26. Staat die neue "Europarats-Konvention zum Schutz der anwaltlichen Berufsausübung".
Lesen Sie weiterführend die Pressemitteilung Nr. 2-2026 der BRAK HIER.
Chance vertan! Entschließungsantrag abgelehnt!
Am 19.12.2025 hat der Bundesrat den auf einstimmige Initiative der 169. BRAK-Hauptversammlung eingebrachten Entschließungsantrag für eine Verankerung eines unabhängigen anwaltlichen Beistands im Grundgesetz abgelehnt!.
BRAK-Präsident Rechtsanwalt und Notar Dr. Ulrich Wessels findet deutliche Worte: „Dieser Entschließungsantrag wäre bitter nötig gewesen. Das Recht auf unabhängige Beratung grundgesetzlich zu verankern war rechtsstaatlich dringend geboten. Es ist bedauerlich, dass der Bundesrat zu verkennen scheint, dass es sich bei unserer Forderung weder um Symbolpolitik noch um einen Dienst für die Anwaltschaft selbst handelte, sondern um die Sicherstellung und Garantie rechtsstaatlicher Prinzipien im Interesse aller Mandantinnen und Mandanten! Die Angst der Mehrheit der Länder vor zusätzlichen Kosten verfängt nicht, da keinerlei zusätzliche Kosten entstehen. Das Kostenargument ist schlichtweg falsch.“
Lesen Sie weiter HIER.
Bundesministeriums für Finanzen (BMF) verlängert Nichtbeanstandungserlass
Die Geltungsdauer des Nichtbeanstandungserlasses vom 19. Dezember 2022 bei Verstößen gegen die Meldepflichten nach dem FKAustG in Bezug auf Sammeltreuhandkonten von Rechtsanwälten, der zuletzt durch Erlass vom 28. November 2024 bis zum 31. Dezember 2025 verlängert wurde, wird bis zum 31. Dezember 2026 verlängert. Mehr dazu erfahren Sie HIER.
Neues Prädikat für berufsständische Verorgungseinrichtungen
Die Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e.V. hat am 10.11.2025 die zeitnahe Einführung eines Prädikats zur Stärkung des Vertrauens in die Professionalität und Risikomanagement der berufsständischen Versorgungseinrichtungen beschlossen Dieses Prädikat können Versorgungswerke erhalten, die nachweislich eine den Regelungen entsprechende Anlagestrategie, ein umfassendes Risikomanagement sowie eine risikominimierende Geschäftsführung eines Versorgungwerks, z. B. ALM-Studien, Stresstests, Compliance-Regelungen, versicherungsmathematisches Gutachten, testierter Jahresabschluss, verfolgen. Mehr dazu erfahren Sie HIER.
Ab dem 01.06.2024 startet ein neues Serviceangebot zur Vollmachtsdatenbank für Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer. Ab diesem Zeitpunkt gibt es die Möglichkeit der Buchung von verbindlichen Rückrufterminen.
Die Buchungsplattform steht jederzeit zur Verfügung und es stehen ausreichend Termine innerhalb der Servicezeiten zur Auswahl. Es kann somit ein passender Termin ausgewählt werden mit der Gewährleistung, dass sich ein geschulter Servicemitarbeiter zu dem vereinbarten Termin um das entsprechende Anliegen kümmert.
Eine Terminbuchung ist über den folgenden Link möglich www.terminland.de/vollmachtsdatenbank Weitere Informationen zum Terminservice finden Sie auch im DATEV Hilfe-Center im Hilfe-Dokument Serviceangebot Terminservice Vollmachtsdatenbank für Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer.
Weitere Informationen zur Vollmachtsdatenbank (VDB) finden Sie HIER.
