Kostenvermittlung
Die Rechtsanwaltskammer kann die Honorarrechnung Ihres Anwalts nicht überprüfen; sie kann aber versuchen, zwischen Ihnen und Ihrem Anwalt zu vermitteln. Da ein Schlichtungsvorschlag der Rechtsanwaltskammer nur verbindlich ist, wenn er von allen Beteiligten akzeptiert wird, macht ein Vermittlungsverfahren nur dann Sinn, wenn beide Parteien bereit sind, zur Vermeidung eines Rechtsstreits aufeinander zu zugehen. Ist ein Rechtsstreit über das Honorar bereits bei Gericht anhängig, scheidet eine Kostenvermittlung durch die Rechtsanwaltskammer aus.
Wenn Sie eine Kostenvermittlung durch die Rechtsanwaltskammer wünschen, müssen Sie uns den Sachverhalt schriftlich schildern und eine Kopie der vollständigen Rechnung vorlegen. Das Vermittlungsverfahren ist kostenfrei. Übersenden Sie uns bei Eingaben keine Originale, sondern ausschließlich Kopien, da Eingangspost nach Zugang elektronisch erfasst wird und Papierstücke ordnungsgemäß vernichtet werden.