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Hinweisgebersystem / („Whistleblower“)

Als Aufsichtsbehörde trifft die Rechtsanwaltskammer gemäß § 53 Abs. 1 GwG die Pflicht, ein „System zur Annahme von Hinweisen zu potentiellen oder tatsächlichen Verstößen“ einzurichten, welches auch die anonyme Abgabe von Hinweisen ermöglicht.

Unter Federführung der RAK München haben mehrere Rechtsanwaltskammern, hierunter auch die RAK Karlsruhe, ein zertifiziertes internetbasiertes Hinweisgebersystem eingerichtet, welches höchstmögliche Daten- und Zugriffsicherheit mittels einer sicheren Verbindung und Verschlüsselung der Inhalte gewährleistet. Eine technische Rückverfolgung der unter Verwendung dieses Systems erfolgten Hinweise ist unmöglich. Es steht in der alleinigen Entscheidung des Hinweisgebers, sei er Rechtsanwalt, Kanzleimitarbeiter, Mandant oder Dritter, ob er über dieses System unter Namensnennung, gleichwohl aber vertraulich, oder ausschließlich anonym Hinweise übermitteln möchte. Auch bei anonymer Meldung besteht für den Hinweisgeber die Möglichkeit, für Rückfragen einen „geschützten Briefkasten“ einzurichten; auch in diesem Fall bleibt der Hinweisgeber im nachfolgenden Dialog anonym.

Aber auch wenn der Hinweisgeber seine Identität zu erkennen gibt, darf die Rechtsanwaltskammer diese gemäß § 53 Abs. 3 GwG grundsätzlich nicht ohne dessen vorherige ausdrückliche Zustimmung bekannt geben. Ohne eine solche Zustimmung darf die Rechtsanwaltskammer personenbezogene Daten gemäß § 53 Abs. 3 S. 3 GwG nur dann an die zuständigen Behörden weitergeben, wenn dies im Kontext weiterer Ermittlungen oder nachfolgender Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren (z.B. im Rahmen von Ermittlungsverfahren oder Strafprozessen) aufgrund eines Gesetzes erforderlich ist oder die Offenlegung durch einen Gerichtsbeschluss oder in einem Gerichtsverfahren angeordnet wird.

Hinweisgeber, welche bei Unternehmen oder Rechtsanwälten beschäftigt sind, welche der Aufsicht der RAK Karlsruhe unterstehen, können gem. § 53 Abs. 5 GwG für ihre Hinweise weder arbeitsrechtlich noch strafrechtlich belangt werden und sind auch nicht schadensersatzpflichtig, es sei denn, der von ihnen gegebene Hinweis ist vorsätzlich unwahr oder grob fahrlässig unwahr abgegeben worden.

Natürlich können Sie Hinweise auch künftig mündlich/fernmündlich oder schriftlich (Brief, Fax, Mail) an die

Rechtsanwaltskammer Karlsruhe
Reinhold-Frank-Straße 72
76133 Karlsruhe
Tel 0721 25340
Fax 0721 26627
info@rak-karlsruhe.de

übermitteln. Bitte denken Sie aber daran: Wollen Sie anonym bleiben, dürfen Sie keine Informationen zu Ihrer Person übermitteln.

Hier gelangen Sie zu unserem Online-Hinweisgebersystem (mit entsprechenden Datenschutzhinweisen, die Sie auch hier nachlesen können).