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Vorstandswahl 2026

Wahlausschuss veröffentlicht die Erste Wahlbekanntmachung zur Vorstandswahl 2026

Mit dem 31.05.2026 läuft die vierjährige Amtszeit von 11 Mitgliedern des Kammervorstands aus mit der Folge, dass im Frühjahr 2026 Vorstandswahlen durchzuführen sind. Gemäß § 2 Abs. 2 der Wahlordnung hat das Präsidium der RAK Karlsruhe einen Wahlausschuss bestellt, der sich zwischenzeitlich konstituiert und die erforderlichen Vorbereitungen für die elektronische Wahldurchführung getroffen hat.

In seiner konstituierenden Sitzung hat der Wahlausschuss die Erste Wahlbekanntmachung beschlossen, welches allen Kammermitgliedern, für die ein beA eingerichtet ist, am 08.01.2026 als Bestandteil des Kammerrundschreibens 1/2026 per beA zugesandt wird; Kammermitglieder ohne beA erhalten das Rundschreiben mit der Ersten Wahlbekanntmachung per Briefpost.

In der Ersten Wahlbekanntmachung finden Sie alle Informationen zur Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis sowie zur Möglichkeit, gegen das Wählerverzeichnis Einspruch einzulegen, und insbesondere Hinweise zur Einreichung von Wahlvorschlägen einschließlich der jeweils geltenden Fristen.

In seiner Sitzung am 24.02.2026 entscheidet der Wahlausschuss über etwaige Einsprüche gegen das Wählerverzeichnis. Weiter wird der Wahlausschuss die eingegangenen Wahlvorschläge nach Maßgabe der Wahlordnung prüfen und, soweit ordnungsgemäß, zur Wahl zulassen.

Die zugelassenen Wahlvorschläge werden in der Zweiten Wahlbekanntmachung veröffentlicht, allerdings nur im Internetauftritt der RAK Karlsruhe an vorliegender Stelle.

 

Wahlausschuss veröffentlicht mit der Zweiten Wahlbekanntmachung vom 24.02.2026 die Namen der zugelassenen Kandidatinnen und Kandidaten

Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 24.02.2026 insgesamt sechzehn (16) Wahlvorschläge zu der Wahl zum Kammervorstand 2026 zugelassen.

In der Zweiten Wahlbekanntmachung vom 24.02.2026, welche gemäß § 9 Abs. 4 der WahlO nur an dieser Stelle veröffentlicht wird, finden Sie die Namen der zur Vorstandswahl zugelassenen Kandidatinnen und Kandidaten, geordnet nach Wahlbezirken (LG-Bezirken) und dort wiederum in alphabetischer Reihenfolge. Sie finden dort auch Hinweise zur Wahl und zur Stimmabgabe.

Die zugelassenen Kandidatinnen und Kandidaten haben Gelegenheit, sich den Kammermitgliedern in der Kammerversammlung am 21.04.2026 in Karlsruhe persönlich vorzustellen.

Alle wahlberechtigten Mitglieder der RAK Karlsruhe haben mit Kammerrundschreiben vom 09.04.2026 ihre persönlichen Zugangsdaten (Wähler-ID und Passwort) per beA, soweit ein solches für sie bereitgestellt ist, im Übrigen per Briefpost, zu dem von POLYAS im Auftrag der RAK Karlsruhe eingerichteten Wahlportal, erhalten.

Der Zugangslink zum Wahlportal lautet (durch Anklicken direkt erreichbar!):

https://election.polyas.com/rak-karlsruhe-kammervorstand-2026/

Die Wahlfrist hat seit Montag, 13.04.2026 um 00:00:01 Uhr begonnen und endet am Donnerstag, 23.04.2026 um 23:59:59 Uhr.

Das Wahlportal ist geöffnet!

 

Nachfolgend finden Sie - getrennt nach Wahlbezirken - die Selbstdarstellung der einzelnen zur Wahl zugelassenen Kandidatinnen und Kandidaten

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Derzeit hat die Rechtsanwaltskammer Karlsruhe knapp 4.700 Mitglieder. Dazu gehören alle Rechtsanwälte einschließlich der Syndikusrechtsanwälte sowie Berufsausübungsgesellschaften, welche von ihr zugelassen oder aufgenommen worden sind, mit Kanzleisitz im Kammerbezirk. Der Kammerbezirk erstreckt sich im Bezirk des Oberlandesgerichts Karlsruhe auf die Landgerichtsbezirke Heidelberg, Karlsruhe, Mannheim und Mosbach. Mitglied sind des Weiteren alle Personen, welche gemäß §§ 206, 207 und 209 BRAO, § 3 EuRAG von der Rechtsanwaltskammer aufgenommen oder gemäß § 60 Abs. 2 Nr. 3 BRAO kraft Gestzes deren Mitglied geworden sind.

Die Mitgliedschaft endet mit der Aufnahme durch eine andere Rechtsanwaltskammer oder durch Erlöschen der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft.

Die Rechtsanwaltskammer Karlsruhe, eine (Personal-)Körperschaft des öffentlichen Rechts, ist eine von insgesamt 28 regionalen Rechtsanwaltskammern im Bundesgebiet einschließlich der Rechtsanwaltskammer bei dem Bundesgerichtshof. Sämtliche regionalen Rechtsanwaltskammern bilden in ihrer Gesamtheit kraft Gesetzes die Bundesrechtsanwaltskammer als Verbandskörperschaft mit Sitz in Berlin.