Organisation
Die Rechtsanwaltskammer
Für den Bezirk eines Oberlandesgerichts wird eine Rechtsanwaltskammer gebildet, die Ihren Sitz am Ort des Oberlandesgerichts hat, § 60 Abs. 1 BRAO. Mitglieder der Rechtsanwaltskammer sind
- alle Personen, die von ihr zur Rechtsanwaltschaft zugelassen oder von ihr aufgenommen wurden;
- Berufsausübungsgesellschaften, die von ihr zugelassen wurden;
- Mitglieder von Geschäftsführungs- und Aufsichtsorganen von Berufsausübungsgesellschaften, die nicht schon als Person Mitglied einer Rechtsanwaltskammer sind oder Mitglied der Patentanwaltskammer oder einer Steuerberaterkammer sind;
- Mitglieder der Geschäftsleitung der deutschen Zweigniederlassungen von ausländischen Berufsausübungsgesellschaften (§ 207a Absatz 1 Nummer 4), die nicht schon als Peron Mitglied einer Rechtsanwaltskammer sind.
Kammerversammlung
Die Kammerversammlung hat die ihr durch Gesetz zugewiesenen Aufgaben zu erfüllen und besteht aus den Mitgliedern der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe. Sie hat Angelegenheiten, die von allgemeiner Bedeutung für die Rechtsanwaltschaft sind, zu erörtern. Sie findet regelmäßig im 1. Halbjahr eines Kalenderjahres statt.
Bildung und Zusammensetzung Präsidium
Der Vorstand wählt aus seiner Mitte ein Präsidium.
Das Präsidium erledigt die Geschäfte des Vorstandes, die ihm durch dieses Gesetz oder durch Beschluß des Vorstandes übertragen werden.
Vorstand
Der Vorstand hat die ihm durch Gesetz zugewiesenen Aufgaben zu erfüllen. Ihm obliegen auch die der Rechtsanwaltskammer in diesem Gesetz zugewiesenen Aufgaben und Befugnisse.
Er hat die Belange der Kammer zu wahren und zu fördern.
Abteilungen (Ausschüsse)
Der Vorstand hat gemäß der Geschäftsordnung aktuell 11 Abteilungen, sogenannte Ausschüsse, gebildet, die jeweils aus mindestens 3 Vorstandsmitgliedern bestehen.
Diesen Ausschüssen sind Geschäfte zur selbständigen Führung übertragen.
Die Organe der Kammer
Kammerversammlung
Die Kammerversammlung hat die ihr durch Gesetz zugewiesenen Aufgaben zu erfüllen. Sie hat Angelegenheiten, die von allgemeiner Bedeutung für die Rechtsanwaltschaft sind, zu erörtern. Im Einzelnen: § 89 BRAO.
Präsidium
Der Vorstand wählt aus seiner Mitte ein Präsidium. Das Präsidium erledigt die Geschäfte des Vorstandes, die ihm durch dieses Gesetz oder durch Beschluß des Vorstandes übertragen werden, § 79 BRAO.
Abteilungen (Ausschüsse)
Der Vorstand hat gemäß der Geschäftsordnung aktuell 11 Abteilungen, sogenannte Ausschüsse, gebildet, die jeweils aus mindestens 3 Vorstandsmitgliedern bestehen. Diesen Ausschüssen sind Geschäfte zur selbständigen Führung übertragen, § 77 BRAO.
Organisation
Organe der Rechtsanwaltskammer sind der Vorstand, das Präsidium und die Kammerversammlung. Bei der Erledigung seiner Aufgaben wird der Vorstand von der Kammergeschäftsstelle unterstützt, an die Sie sich mit Ihren Fragen wenden können.
Die Mitglieder des Vorstands sind ehrenamtlich tätig. Sie werden von der Kammerversammlung jeweils auf die Dauer von 4 Jahren gewählt. Nach jeder ordentlichen Wahl des Vorstandes wählt dieser aus seiner Mitte ein aus 4 Mitgliedern bestehendes Präsidium.
Dem aus 21 Mitgliedern bestehenden Vorstand der RAK Karlsruhe gehören je 7 Mitglieder mit Kanzleisitz in den Landgerichtsbezirken Karlsruhe bzw. Mannheim, 6 Mitglieder mit Kanzleisitz im Landgerichtsbezirk Heidelberg sowie 1 Mitglied mit Kanzleisitz im Landgerichtsbezirk Mosbach an.
Der Vorstand hat gemäß seiner Geschäftsordnung aktuell 11 Abteilungen (sog. Ausschüsse) gebildet. Diese setzen sich aus zumindest 3 Vorstandsmitgliedern zusammen und erledigen die ihnen übertragenen Geschäfte, die sie selbständig führen.
Organisation der RAK Karlsruhe