Das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA)
Jede(r) Rechtsanwalt/Rechtsanwältin und jede Berufsausübungsgesellschaft sind verpflichtet, ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA) empfangsbereit zu betreiben (passive Nutzungspflicht); Schriftsätze und deren Anlagen, Anträge und sonstige Erklärungen sind ausschliesslich über dieses Postfach an die Justiz zu übermitteln (aktive Nutzungspflicht).
Zugang zum beA-Portal erreichen Sie unter
https://www.bea-brak.de/beaportal/
Aktuelle Entwicklungen und Neuerungen erfahren Sie durch den
Hilfestellung erreichen Sie unter
https://portal.beasupport.de/
Anleitung zur Einrichtung der beA-App finden Sie unter
Informationen bei Fehlermeldungen oder Störungen erhalten Sie unter
https://portal.beasupport.de/verfuegbarkeit