Das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA)

Jede(r) Rechtsanwalt/Rechtsanwältin und jede Berufsausübungsgesellschaft sind verpflichtet, ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA) empfangsbereit zu betreiben (passive Nutzungspflicht); Schriftsätze und deren Anlagen, Anträge und sonstige Erklärungen sind ausschliesslich über dieses Postfach an die Justiz zu übermitteln (aktive Nutzungspflicht).

Zugang zum beA-Portal erreichen Sie unter

https://www.bea-brak.de/beaportal/

Aktuelle Entwicklungen und Neuerungen erfahren Sie durch den

Hilfestellung erreichen Sie unter

https://portal.beasupport.de/

Anleitung zur Einrichtung der beA-App finden Sie unter

Informationen bei Fehlermeldungen oder Störungen erhalten Sie unter

https://portal.beasupport.de/verfuegbarkeit