Pflichtverteidiger
Unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. bei zu erwartenden hohen Strafen) wird einem Angeklagten durch das Gericht ein Pflichtverteidiger ( notwendige Verteidigung, § 140 StPO) zur Seite gestellt.
Sie können Pflichtverteidiger einerseits bundesweit über das Bundesweite amtliche Anwaltsverzeichnis (BRAV) suchen; klicken Sie hierzu dort das Feld „Interesse an Pflichtverteidigungen“ an.
In unserer Anwaltssuche können Sie eine zunächst zufällig ausgewählte Liste alle Mitglieder in unserem Kammerbezirk, die sich bereiterklärt haben, als notwendige Verteidiger nach § 140 StPO, die sogenannte Pflichtverteidigung, aufzutreten, herausfinden. Klicken Sie im Auswahlmenü der Suchfunktionen hierzu das Feld „Pflichtverteidigung“ an.