Höherqualifizierende Berufsausbildung

Aufbauend auf einer abgeschlossenen Berufsausbildung als Rechtsanwaltsfachangestellte/r besteht die Möglichkeit zur höherqualifizierenden Berufsbildung (§ 53 BBiG).

Bisher war die berufliche Weiterbildung auf die Fortbildung zum(r) Rechtsfachwirt/-wirtin (DQR 6) oder die Aufnahme eines Studiums der Rechtswissenschaft begrenzt. Ab sofort wird es drei Fortbildungsstufen als staatlich anerkannte Fortbildungsabschlüsse geben:

  • Geprüfter Berufsspezialist/-spezialistin für Informationstechnik und Marketing (DQR 5)
  • Bachelor Professional im Rechtswesen – Fachrichtung Recht  (DQR 6)
  • Master Professional (DQR 7)

Die Rechtsanwaltskammern, also auch wir als Rechtsanwaltskammer Karlsruhe,  sind für diese Fortbildungsstufen zuständige Stelle nach § 54 BBiG. Aktuell erarbeiten wir gemeinsam mit weiteren regionalen Rechtsanwaltskammern  Fortbildungsprüfungsregelungen.

Die Fortbildungen richten sich an engagierte Fachkräfte, die ihre beruflichen Kompetenzen gezielt ausbauen und den nächsten Karriereschritt gehen möchten.

Die genauen Eckdaten, wie Umfang, Inhalte und Dauer der einzelnen Lehrgänge, werden in Kürze hier bekanntgeben.

Für unmittelbare individuelle Informationen schreiben Sie uns gerne an unter ausbildung@rak-karlsruhe.de.

 

Begabtenförderung

Als staatlich anerkannte Fortbildung ist die Weiterbildung zum Rechtsfachwirt eine der Meisterprüfung gleichwertige Fortbildung. Daher kann für die Finanzierung der Weiterbildung zum/zur Geprüfte/n Rechtsfachwirt/in das sogenannte „Aufstiegs-BAfög“ (früher „Meister-Bafög“) nach dem Aufstiegsförderungsgesetz (AFBG) beantragt werden.

Nähere Informationen hierzu erhalten Sie bei dem für Sie zuständigen Landratsamt und unter https://www.aufstiegs-bafoeg.de/ .

Auch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat ein Förderprogramm bereitgestellt, in dessen Rahmen Weiterbildungsstipendien vergeben werden. Nähere Informationen finden Sie HIER.