Erklärung zur Barrierefreiheit und Einschränkungen

Die Rechtsanwaltskammer Freiburg erklärt zur Barrierefreiheit der Seiten www.rak-karlsruhe.de Folgendes:

Die Seiten sind seit 17.06.2026 online gestellt. Anpassungen insbesondere zur Barrierefreiheit werden unverzüglich nachgeholt werden.

Die Seiten entsprechen teilweise den Anforderungen des § 10 Ab. 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG), teilweise weisen sie noch Verbesserungsbedarf auf. Wir arbeiten stets an der Verbesserung unseres Angebots. Dennoch sind uns Einschränkungen bekannt, über die wir hier informieren.

Erstellung dieser Erklärung: 18.06. Stand dieser Erklärung: 18.06.2026