Die Rechtsanwaltskammer (RAK) Karlsruhe

Die Rechtsanwaltskammer Karlsruhe setzt sich zusammen aus allen Rechtsanwälten einschließlich der Syndikusrechtsanwälte sowie Berufsausübungsgesellschaften, welche von ihr zugelassen oder aufgenommen worden sind, mit Kanzleisitz im Kammerbezirk.

Maßgebliche Rechtsgrundlagen sind die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) und die Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA).

Der Kammerbezirk erstreckt sich im Bezirk des Oberlandesgerichts Karlsruhe auf die Landgerichtsbezirke Heidelberg, Karlsruhe, Mannheim und Mosbach. Mitglied sind des Weiteren alle Personen, welche gemäß §§ 206, 207 und 209 BRAO, § 3 EuRAG von der Rechtsanwaltskammer aufgenommen oder gemäß § 60 Abs. 2 Nr. 3 BRAO kraft Gesetzes deren Mitglied geworden sind.

Die Mitgliedschaft endet mit der Aufnahme durch eine andere Rechtsanwaltskammer oder durch Erlöschen der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft.

Das Präsidium der RAK Karlsruhe

Das Präsidium der RAK Karlsruhe besteht aus

  • dem Präsidenten
  • dem Vizepräsidenten
  • der Schriftführerin
  • dem Schatzmeister.

André Haug
Präsident

Andreas von Hornung
Vizepräsident

Dr. utr. Monika R. Dihsmaier
Schriftführerin

Peter Depré
Schatzmeister

Der Vorstand der RAK Karlsruhe

Der Vorstand hat die ihm durch Gesetz zugewiesenen Aufgaben zu erfüllen und setzt sich aus 21 Mitgliedern, nämlich 7 Mitgliedern mit Kanzleisitz im Landgerichtsbezirk Karlsruhe, 7 Mitgliedern mit Kanzleisitz im Landgerichtsbezirk Mannheim, 6 Mitgliedern mit Kanzleisitz im Landgerichtsbezirk Heidelberg und 1 Mitglied mit Kanzleisitz in Mosbach. Er hat die Belange der Kammer zu wahren und zu fördern.

Tim Bäuerle LL.M.

Natalie Büche

Dr. Thomas Dalquen

Henning von Restorff LL.M., Pforzheim

Michael Eckert

Andreas Forsthoff

Thomas Gnam, Heidelberg

Simone Hartwig

Jenny Mohne, Mannheim

Renata Junkes

Marc-Robert Bachert, Phillippsburg

Sandra Lobmüller

Dr. Sebastian Müller

Alexander R. Reinhold

Hartmut Stegmaier

Frank Weber

Thomas Fränznick, Mosbach