Die Rechtsanwaltskammer (RAK) Karlsruhe
Die Rechtsanwaltskammer Karlsruhe setzt sich zusammen aus allen Rechtsanwälten einschließlich der Syndikusrechtsanwälte sowie Berufsausübungsgesellschaften, welche von ihr zugelassen oder aufgenommen worden sind, mit Kanzleisitz im Kammerbezirk.
Maßgebliche Rechtsgrundlagen sind die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) und die Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA).
Der Kammerbezirk erstreckt sich im Bezirk des Oberlandesgerichts Karlsruhe auf die Landgerichtsbezirke Heidelberg, Karlsruhe, Mannheim und Mosbach. Mitglied sind des Weiteren alle Personen, welche gemäß §§ 206, 207 und 209 BRAO, § 3 EuRAG von der Rechtsanwaltskammer aufgenommen oder gemäß § 60 Abs. 2 Nr. 3 BRAO kraft Gesetzes deren Mitglied geworden sind.
Die Mitgliedschaft endet mit der Aufnahme durch eine andere Rechtsanwaltskammer oder durch Erlöschen der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft.
Das Präsidium der RAK Karlsruhe
Das Präsidium der RAK Karlsruhe besteht aus
- dem Präsidenten
- dem Vizepräsidenten
- der Schriftführerin
- dem Schatzmeister.
André Haug
Präsident
Andreas von Hornung
Vizepräsident
Dr. utr. Monika R. Dihsmaier
Schriftführerin
Peter Depré
Schatzmeister
Der Vorstand der RAK Karlsruhe
Der Vorstand hat die ihm durch Gesetz zugewiesenen Aufgaben zu erfüllen und setzt sich aus 21 Mitgliedern, nämlich 7 Mitgliedern mit Kanzleisitz im Landgerichtsbezirk Karlsruhe, 7 Mitgliedern mit Kanzleisitz im Landgerichtsbezirk Mannheim, 6 Mitgliedern mit Kanzleisitz im Landgerichtsbezirk Heidelberg und 1 Mitglied mit Kanzleisitz in Mosbach. Er hat die Belange der Kammer zu wahren und zu fördern.
Tim Bäuerle LL.M.
Natalie Büche
Dr. Thomas Dalquen
Henning von Restorff LL.M., Pforzheim
Michael Eckert
Andreas Forsthoff
Thomas Gnam, Heidelberg
Simone Hartwig
Jenny Mohne, Mannheim
Renata Junkes
Marc-Robert Bachert, Phillippsburg
Sandra Lobmüller
Dr. Sebastian Müller
Alexander R. Reinhold
Hartmut Stegmaier
Frank Weber
Thomas Fränznick, Mosbach