Umsetzung des EU-Geldwäschepakets
Veröffentlicht am 14. September 2026
Die AMLA bittet um Feedback zum vorgeschlagenen Ansatz
Umsetzung des EU-Geldwäschepakets
Öffentliche Konsultation der Europäischen Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AMLA – Anti-Money Laundering Authority) zu Entwürfen von Leitlinien
hier: Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf technischer Umsetzungs- standards (Art. 69 Abs. 3 der Geldwäscheverordnung [EU] 2024/1624 AMLR)
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
für die Umsetzung des EU-Geldwäschepakets hat die Europäische Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AMLA) mit Sitz in Frankfurt/Main weitere öffentliche Konsultationen zu zukünftigen Leitlinien der Geldwäschebekämpfung gestartet.
Inhalt einer aktuellen Konsultation ist der Entwurf für technische Umsetzungsstandards für die zukünftige Meldung von Verdachtsfällen. Diese Meldepflicht, welche heute in §§ 43 ff. GwG geregelt ist und elektronisch über das goAML-Portal der bundesdeutschen Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) erfolgt, soll durch europäische Regelungen abgelöst werden. Diese Meldepflicht ist nicht zu verwechseln mit den Auskunftspflichten in den Geldwäscheprüfungen, welche durch die Rechtsanwaltskammern erfolgen. Im beigefügten Anhang I sind die zahlreichen Datenabfragen ersichtlich, die derzeit von der europäischen AMLA geplant sind. Sollten diese Pläne unverändert umgesetzt werden, droht nicht nur ein erheblicher Bürokratieaufwand für verpflichtete Berufsausübungsgesellschaften und Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, müssten auch diese Daten zur Verfügung gestellt werden.
Die AMLA bittet um Feedback zum vorgeschlagenen Ansatz, um sicherzustellen, dass die endgültigen Leitlinien eine klare, praktische und verhältnismäßige Umsetzung von Meldepflichten unterstützen.
Den Entwurf finden Sie in englischer Sprache in der Konsultation zum Download. Anbei ist eine von der Bundesrechtsanwaltskammer (mit DeePL) übersetzte Version in deutscher Sprache beigefügt (Anlagen).
Die Konsultation mit einer schriftlichen Antwortmöglichkeit finden Sie unter
Die Konsultation läuft bis zum 20. September 2026.
Damit wird die Möglichkeit geboten, direkt mit der AMLA über die vorgeschlagenen Leitlinien zu sprechen, wobei besonderes Augenmerk darauf gelegt werde, sicherzustellen, dass die Anforderungen wirksam sind und von allen Verpflichteten in der Praxis angewandt werden können. Die letzten Monate haben gezeigt, dass bundesdeutsche Interessen eher wenig Eingang in Entscheidungsprozesse gefunden haben, daher wäre eine möglichst hohe Beteiligung der Anwaltschaft wünschenswert. Stellungnahmen von Einzelpersonen haben dabei ein großes Gewicht, da ihnen in der Praxis bei der Auswertung eine hohe Bedeutung zugemessen wird, während man bei denen von Verbänden und Organisationen Eigeninteressen unterstellt.
Sollten Sie die Gelegenheit nutzen wollen, an dieser Konsultation teilzunehmen, verwenden Sie bitte die oben angegeben Links. Für eine Kopie Ihrer Stellungnahme wären wir dankbar.
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
Abteilung I
(Grether-Schliebs)
Beauftragte für Geldwäscheprävention
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