Wahlen Kammervorstand 2026
Veröffentlicht am 29. April 2026
Erste Wahlbekanntmachung
Mit dem 31.05.2026 läuft die vierjährige Amtszeit von 11 Mitgliedern des Kammervorstands aus mit der Folge, dass im Frühjahr 2026 Vorstandswahlen durchzuführen sind. Gemäß § 2 Abs. 2 der Wahlordnung hat das Präsidium der RAK Karlsruhe einen Wahlausschuss bestellt, der sich zwischenzeitlich konstituiert und die erforderlichen Vorbereitungen für die elektronische Wahldurchführung getroffen hat.
In seiner konstituierenden Sitzung hat der Wahlausschuss die Erste Wahlbekanntmachung beschlossen, welches allen Kammermitgliedern, für die ein beA eingerichtet ist, am 08.01.2026 als Bestandteil des Kammerrundschreibens 1/2026 per beA zugesandt wird; Kammermitglieder ohne beA erhalten das Rundschreiben mit der Ersten Wahlbekanntmachung per Briefpost.
In der Ersten Wahlbekanntmachung finden Sie alle Informationen zur Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis sowie zur Möglichkeit, gegen das Wählerverzeichnis Einspruch einzulegen, und insbesondere Hinweise zur Einreichung von Wahlvorschlägen einschließlich der jeweils geltenden Fristen.
In seiner Sitzung am 24.02.2026 entscheidet der Wahlausschuss über etwaige Einsprüche gegen das Wählerverzeichnis. Weiter wird der Wahlausschuss die eingegangenen Wahlvorschläge nach Maßgabe der Wahlordnung prüfen und, soweit ordnungsgemäß, zur Wahl zulassen.
Die zugelassenen Wahlvorschläge werden in der Zweiten Wahlbekanntmachung veröffentlicht, allerdings nur im Internetauftritt der RAK Karlsruhe an vorliegender Stelle.
Zugang zum Wahlportal
Der Zugangslink zum Wahlportal lautet (durch Anklicken direkt erreichbar!):
https://election.polyas.com/rak-karlsruhe-kammervorstand-20
3. Wahlbekanntmachung (Ergebnismitteilung)
Das Ergebnis der Wahlen zum Kammervorstand 2026 wird mit der DRITTEN WAHLBEKANNTMACHUNG vom 28.04.2026 veröffentlicht.
Wahlbeteiligung lag bei erfreulichen 18,74%.