Berufsrechtliche Beratung
Eine wichtige Aufgabe des Kammervorstands ist es, die eigenen Kammermitglieder –und nur diese- in Fragen der Berufspflichten zu beraten.
Jedes Kammermitglied hat das Recht, kostenfreien Rat wegen konkreter berufsrechtlicher Fragestellungen, die sein eigenes berufliches Verhalten betreffen, bei der Kammergeschäftsstelle einzuholen. Der Kammervorstand behält sich vor, im Einzelfall erst nach vorheriger schriftlicher Fixierung des zu beurteilenden Sachverhalts durch das Kammermitglied eine Stellungnahme abzugeben.
Eine berufsrechtliche Beratung bezüglich des Verhaltens eines anderen Rechtsanwalts, sei dieser Mitglied der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe oder einer anderen Rechtsanwaltskammer, ist allerdings nicht möglich. Die Überprüfung der berufsrechtlichen Zulässigkeit des Verhaltens anderer Rechtsanwälte kann nur im Rahmen eines Berufsaufsichtsverfahrens erfolgen, um sicherzustellen, dass dem betroffenen Rechtsanwalt rechtliches Gehör gewährt wird.