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Allgemeines

Das Gesetz zur Reform der Juristenausbildung vom 17.07.2002 hat eine verstärkte Anwaltsorientierung der Ausbildung sowohl im Studium als auch während der Referendarzeit mit sich gebracht. So wurde nicht nur die Dauer der Anwaltsstation auf neun Monate verlängert, sondern insbesondere auch die Mitwirkung der Rechtsanwaltskammern in der theoretischen Ausbildung der Rechtsreferendare deutlich erweitert.

Im Rahmen der anwaltsorientierten Referendarausbildung ist die Kammer zuständig für den Einführungslehrgang in die Anwaltsstation. In diesem bringen praxiserfahrene Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte den Referendaren das Berufsrecht und darüber hinaus insbesondere die anwaltliche Arbeitsweise auf verschiedenen Rechtsgebieten nahe.

Für die Organisation der anwaltlichen Lehrveranstaltungen ist die Abteilung IX (Ausschuss für Referendarausbildung) zuständig, für deren verwaltungstechnische Durchführung die Kammergeschäftsstelle.