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Begabtenförderung

Als staatlich anerkannte Fortbildung ist die Weiterbildung zum Rechtsfachwirt eine der Meisterprüfung gleichwertige Fortbildung. Daher kann für die Finanzierung der Weiterbildung zum/zur Geprüfte/n Rechtsfachwirt/in das sogenannte „Aufstiegs-BAfög“ (früher "Meister-Bafög") nach dem Aufstiegsförderungsgesetz (AFBG) beantragt werden.

Nähere Informationen hierzu erhalten Sie bei dem für Sie zuständigen Landratsamt und unter https://www.aufstiegs-bafoeg.de/ .

Auch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat ein Förderprogramm bereitgestellt, in dessen Rahmen Weiterbildungsstipendien vergeben werden. Nähere Informationen finden Sie HIER.