Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Rechtsanwaltskammer Karlsruhe ist bemüht, ihre Webseiten und mobilen Anwendungen in Einklang mit § 10 Abs. 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für alle Seiten der Domain www.rak-karlsruhe.de.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Rechtsanwaltskammer Karlsruhe setzt sich dafür ein, ihre Webseiten barrierefrei zu gestalten. Die Webseiten sind teilweise in Einklang mit § 10 Ab. 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) vereinbar.
2. Nicht-barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte und Funktionen sind nicht mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar:
- Die von uns für Verwaltungsverfahren zur Verfügung gestellten Formulare und sonstige PDF-, Word-, Excel- oder Powerpoint-Dokumente sind derzeit nicht alle in barrierefreier Version verfügbar.
- Teilweise sind keine Alternativtexte zu Bildern vorhanden.
- Es können teilweise Fehler in der Seitenstruktur und Überschriftenhierarchie vorliegen oder Links unverständlich sein.
- Bei Bedienelementen fehlen teilweise beschreibende Elemente.
- Eine Tastaturnavigation ist nur teilweise möglich.
Der Aufwand und die Kosten zur Erstellung einer vollkommen barrierefreien Homepage stehen in keinem Verhältnis zur Zielgruppe der Website der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe. Daher ist das Bereitstellen einer vollkommen barrierefreien Homepage für die Rechtsanwaltskammer Karlsruhe mit einer unverhältnismäßigen Belastung im Sinne von § 10 Abs. 2 L-BGG verbunden und dementsprechend nicht umsetzbar.
Alternativ ist die Website über einen sogenannten Screenreader gut lesbar. Für Hör- und Sehgeschädigte sind somit nahezu alle Informationen gut erreichbar. Wir sind aber bemüht, die Barrierefreiheit unserer Homepage stetig zu erhöhen.
Die folgenden Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften:
- Dokumente, welche nicht für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 05.09.2024 erstellt und ersetzt unsere vorhergehende Erklärung vom 08.06.2021. Die Erklärung beruht auf einer Selbstbewertung, § 4 Abs. 2 Nr. 1 L-BGG-DVO.
Die Erklärung wurde zuletzt am 05.09.2024 überprüft.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Unser Ziel ist, den barrierefreien Zugang zu unseren Webseiten kontinuierlich zu verbessern. Wenn Sie uns auf Barrieren hinweisen möchten, senden Sie uns bitte eine Mail an info@rak-karlsruhe.de. Bitte benennen Sie uns das Problem und fügen Sie den Link zur beanstandeten Seite bei.
Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte erhalten Sie gleichfalls unter info@rak-karlsruhe.de.
Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:
Rechtsanwaltskammer Karlsruhe
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Reinhold-Frank-Str. 72, 76133 Karlsruhe
Telefon: (0721) 25340
Telefax: (0721) 26627
E-Mail: info@rak-karlsruhe.de
5. Durchsetzungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass unsere Webseiten den in § 10 Abs. 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die RAK Karlsruhe wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Unsere Kontaktdaten finden Sie unter Ziff. 4 dieser Erklärung
Falls die Rechtsanwaltskammer Karlsruhe nicht innerhalb der in § 8 S. 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten Baden-Württemberg oder an den/die kommunale/n Beauftragte/n für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Abs. 2 L-BGG und § 15 Abs. 3 S. 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 L-BGG wird hingewiesen.