Fachanwaltschaft

Insolvenzrecht / Insolvenz- und Sanierungsrecht

Die Fachanwaltschaft Insolvenzrecht / Insolvenz- und Sanierungsrecht – Wann lohnt sich der Einsatz?

Rechtsanwält*innen mit dem Titel „Fachanwältin für Insolvenz- und Sanierungsrecht“ bzw. „Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht“ verfügen über besondere Kenntnisse in den Bereichen des Insolvenzrechts, des Anfechtungsrechts, der Unternehmenssanierung sowie angrenzender Gebiete wie dem Gesellschafts-, Arbeits- und Steuerrecht.

Sie begleiten Insolvenzverfahren – sowohl aus Sicht der Schuldner*innen als auch aus Sicht der Gläubiger*innen – und beraten umfassend bei Restrukturierungen und außergerichtlichen Sanierungen. Die Tätigkeit kann auch die Wahrnehmung von Funktionen wie Insolvenzverwalter*in oder Sachwalter*in in im Rahmen von Eigenverwaltungsverfahren umfassen.

Ihre Mandant*innen sind häufig

  • Unternehmen, die sich in der Krise befinden und Sanierungsberatung oder Unterstützung bei Eigenverwaltungsverfahren suchen
  • Gläubiger*innen, die Forderungen in Insolvenzverfahren geltend machen oder sich gegen Anfechtungsansprüche wehren müssen
  • Geschäftsführer*innen, die sich zu persönlichen Haftungsrisiken oder strafrechtlichen Risiken beraten lassen möchten
  • Insolvenzverwalter*innen, die externe rechtliche Expertise z. B. bei Anfechtungs- oder Haftungsfragen in Anspruch nehmen
  • Einzelpersonen, die eine Privatinsolvenz durchlaufen oder sich im Vorfeld außergerichtlich einigen möchten

Die Fachanwaltschaft darf auch mit der alten Bezeichnung Fachanwältin für Insolvenzrecht bzw. Fachanwalt für Insolvenzrecht geführt werden, wenn der Titel am 01.06.2022 bereits geführt werden durfte.

Mitglieder (179)