Fachanwaltschaft

Agrarrecht

Die Fachanwaltschaft Agrarrecht – Wann lohnt sich der Einsatz?

Das Agrarrecht ist ein interdisziplinäres Rechtsgebiet, das privatrechtliche, öffentlich-rechtliche und europarechtliche Aspekte rund um die Land- und Forstwirtschaft miteinander verbindet. Fachanwältinnen und Fachanwälte für Agrarrecht beraten in einem komplexen Geflecht aus Grundverkehr, Subventionsrecht, Umweltrecht, Familien- und Erbrecht sowie Gesellschaftsrecht.

Dabei betreuen sie sowohl Einzelpersonen als auch Unternehmen und öffentliche Institutionen, die direkt oder mittelbar mit land- oder forstwirtschaftlicher Tätigkeit befasst sind.

Ihre Mandant*innen sind häufig

  • Landwirtinnen und Landwirte – Hofübertragung, Flächenkauf und -pacht, Subventionsrecht, Umweltauflagen
  • Agrargenossenschaften und landwirtschaftliche Unternehmen – Gesellschaftsrecht, Fördermittelverfahren, Flächennutzung
  • Forstbetriebe und Waldbesitzende – forstliche Bewirtschaftung, Waldnutzung, Jagd- und Wildschadensrecht
  • Verpächterinnen und Verpächter landwirtschaftlicher Flächen – Pachtvertragsgestaltung, Kündigungen, Pachtnachfolge
  • Lohnunternehmen, Maschinenringe und Betriebsgemeinschaften – Vertragsgestaltung, Haftung, gemeinsame Nutzung von Technik
  • Landwirtschaftskammern und Berufsvertretungen – Satzungsrecht, Strukturförderung, Vertretung agrarpolitischer Interessen
  • Kommunen und Flurbereinigungsbehörden – Landtausch, Flurneuordnung, agrarstrukturelle Planungen
  • Erb*innen und Hofübergeber*innen – Höferecht, Pflichtteilsrecht, Nachfolgeregelungen im landwirtschaftlichen Familienbetrieb

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