Ja zur Geldwäschebekämpfung – nein zur Aushöhlung anwaltlicher Kernwerte
Veröffentlicht am 29. Oktober 2026
BRAK und Rechtsanwaltskammern stemmen sich gemeinsam mit einer Resolution gegen AMLA-Entwürfe: unnötige Datenerhebungen und Berichtspflichten, zu wenig verständlich und kaum praxistauglich.
Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) und die 28 Rechtsanwaltskammern unterstützen die wirksame Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, lehnen aber die Entwürfe der Anti-Money Laundering Authority (AMLA) zur Bestimmung von Durchführungsstandards in ihrer derzeitigen Fassung entschieden ab.
Lesen Sie weiterführend die Presseerklärung der BRAK Nr. 21 vom 21.10.2026