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Beratungshilfe, Prozesskostenhilfe (PKH)/Verfahrenskostenhilfe (VKH)

Wenn Sie sich anwaltliche Beratung finanziell nicht leisten können, müssen Sie nicht auf die Durchsetzung Ihrer Rechte verzichten. Dafür sorgen die Beratungshilfe sowie die Prozesskostenhilfe bzw. Verfahrenskostenhilfe.

Beratungshilfe

Für die Bewilligung von Beratungshilfe müssen Sie das für Ihren Wohnsitz zuständige Amtsgericht aufsuchen. Dort erhalten Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Beratungshilfeschein, mit dem Sie sodann zu einem Rechtsanwalt Ihrer Wahl gehen können.

Nähere Informationen zur Beratungshilfe finden Sie hier. Ein Antragsformular finden Sie hier.

Den Beratungshilfeschein müssen Sie zum Beratungstermin beim Rechtsanwalt bereits mitbringen, da Ihr Rechtsanwalt nicht verpflichtet ist, die Erteilung des Beratungshilfescheins für Sie zu beantragen. Ohne Vorlage des Scheins ist der Rechtsanwalt auch nicht zu Ihrer Beratung verpflichtet.

Prozesskostenhilfe (PKH)/ Verfahrenskostenhilfe (VKH)

Geht es um die Durchsetzung Ihrer Rechte vor Gericht, kommt sowohl für den Kläger wie auch für den Beklagten die Bewilligung von Prozesskostenhilfe (in Familiensachen: Verfahrenskostenhilfe) in Betracht. Die Entscheidung hierüber trifft das zuständige Gericht auf entsprechenden Antrag.

Nähere Informationen zur Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe finden Sie hier. Ein Antragsformular finden Sie hier.