Berufsrechtliche Informationspflichten
Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV) und § 5 TMG
Die DL-InfoV regelt Inhalt, Umfang und Art der Informationen, die ein Dienstleistungserbringer einem Dienstleistungsempfänger regelmäßig oder auf Anforderung zur Verfügung stellen muss. Die Verordnung ist eine Umsetzung der europäischen Dienstleistungsrichtlinie und gilt auch für Rechtsanwälte. Als Dienstleistungserbringer müssen Sie gegenüber Ihren (auch: potentiellen) Mandanten besondere Informationspflichten erfüllen.
Soweit Rechtsanwälte bzw. Anwaltskanzleien über eine Internetpräsenz verfügen, ergeben sich zahlreiche in der DL-InfoV geregelte Informationspflichten bereits aus geltendem Recht, insbesondere aus § 5 Telemediengesetzes (TMG).
Den Text der DL-InfoV finden Sie hier und den Text des Telemediengesetzes hier.
Die BRAK hat gemeinsam mit den regionalen Rechtsanwaltskammern ein Merkblatt zur Handhabung der DL-InfoV erarbeitet, welches Sie hier finden.
ODR-Verordnung, ADR-Richtlinie und Verbraucherstreitbeilegungsgesetz: Neue Informationspflichten für Rechtsanwälte
Die ODR-Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 524/2013) und die ADR-Richtlinie (Richtlinie 2013/11/EU) haben zum Ziel, Verbrauchern eine einfache, effiziente, schnelle und kostengünstige Möglichkeit zur außergerichtlichen Beilegung inländischer und grenzüberschreitender Streitigkeiten mit Unternehmern aus Kauf- oder Dienstleistungsverträgen zu ermöglichen.
Seit 09.01.2016 müssen Rechtsanwälte auf ihrer Homepage einen Link zur europäischen Onlinestreitbeilegungs-Plattform (OS-Plattform) vorsehen und ihre E-Mail-Adresse angeben, wenn sie Online-Dienstverträge mit Verbrauchern schließen. Zur OS-Plattform gelangen Sie unter diesem Link.
Ab 01.02.2017 müssen Rechtsanwälte gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VBSG) auf ihrer Homepage oder in ihren AGB über die Möglichkeit der Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor der zuständigen Verbraucherstreitbeilegungsstelle hinweisen. Für Rechtsanwälte ist dies für vermögensrechtliche Streitigkeiten aus dem Mandat bis zu einem Wert von 50.000 € die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft in Berlin.
Ausführliche Informationen zur Verbraucherstreitbeilegung und zu den für Rechtsanwälte bestehenden Informationspflichten gemäß ODR und VSBG (Stand: Oktober 2021) finden Sie hier.