Fortbildungsangebot
Nicht nur Fachanwälte, sondern alle Rechtsanwälte sind verpflichtet, sich fortzubilden. § 43a Abs. 6 BRAO hebt dies als eine der Grundpflichten jedes Rechtsanwalts hervor. Die RAK Karlsruhe bietet daher Fortbildungsveranstaltungen für ihre Kammermitglieder und deren Mitarbeiter an.
Hier finden Sie unsere Fortbildungsangebote.