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Besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA)

Aktuelle Informationen zum beA wie auch zum elektronischen Rechtsverkehr, insbesondere auch Links zu Supportangeboten, finden Sie auf unserem Internetauftritt ab sofort ausschliesslich unter https://www.rak-karlsruhe.de/aktuell, dort unter der Rubrik "Aktuelles zum beA und zum ERV" oder der Rubrik "Erste Hilfe bei Problemen mit dem beA oder dem ERV".

Das beA ist seit 03.09.2018 wieder freigeschaltet!

Wie die BRAK mitteilt, hat die von ihr zugezogene Gutachterin (secunet AG) die Beseitigung der in deren Gutachten beschriebenen Schwachstellen entsprechend der Beschlüsse der außerordentlichen Präsidentenkonferenz der BRAK vom 27.06.2018 bestätigt. Damit steht der Wiederinbetriebnahme des beA nichts mehr im Wege.

Hier finden Sie

Die übrigen Schwachstellen der Kategorie B werden im laufenden Betrieb beseitigt, ebenso die Schwachstelle 4.5.3 gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 08.08.2018.

Die BRAK weist ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen der Wiederinbetriebnahme und während des Hochfahrens des Gesamtsystems aus technischen Gründen am 01. und 02.09.2018 vorübergehend kein Download der Client Security und keine Erstregistrierung möglich sein wird. Auch das Bundesweite Amtliche Anwaltsverzeichnis wird an diesen beiden Tagen zeitweilig nicht erreichbar sein.

Was Sie jetzt tun müssen? Die Antwort und etwa eforderliche Hilfestellungen finden Sie hier. Über aktuelle Entwicklungen unterrichtet Sie der beA-Newsletter.

Bitte nicht vergessen: Mit Freischaltung des beA gilt die passive Nutzungspflicht gemäß § 31a Abs. 6 BRAO!

 

Durch das „Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten“  ist die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) um § 31a BRAO ergänzt worden. Dieser hat der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) die Aufgabe zugewiesen, für jeden im Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis eingetragenen Rechtsanwalt ein besonderes elektronisches Anwaltspostfachs (beA) bereitzustellen.  Weitere Einzelheiten zum Anwaltsverzeichnis wie auch zu den elektronischen Postfächern sind in der „Rechtsanwaltsverzeichnis- und –postfachverordnung“ (RAVPV) niedergelegt. Den Text der am 28.09.2016 in Kraft getretenen RAVPV finden Sie HIER

Die BRAK hat die besonderen elektronischen Anwaltspostfächer für alle niedergelassenen Rechtsanwälte im Bundesgebiet am 28.11.2016 in Betrieb genommen. In zeitlicher Folge sind auch die besonderen elektronischen Anwaltspostfächer für Syndikusrechtsanwälte in Betrieb genommen worden. Lediglich für juristische Personen als Kammermitglied gibt es zur Zeit noch kein beA.  Jedoch werden mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe am 01.08.2022 besondere elektronische Anwaltspostfächer für zugelassene Berufsausübungsgesellschaften eingerichtet werden.

Gekennzeichnet ist das beA durch eine Verschlüsselung und das Erfordernis  zweier voneinander unabhängiger Sicherungsmittel für den Zugang:  Der beA-Zugangskarte und der zugehörigen PIN.

Seit Anfang Dezember 2016 gibt die BRAK auch einen beA-Newsletter heraus, dessen jeweils aktuelle Ausgabe Sie HIER finden. Falls gewünscht, können Sie den beA-Newsletter HIER abonnieren.