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Ausbildung

Die staatlich anerkannte Ausbildung zur/zum Rechtsanwaltsfachangestellten ermöglicht es, einen abwechslungsreichen Büroberuf mit viel Kontakt zu anderen Menschen auszuüben. Es ist ein interessanter, vielseitiger und lebendiger Beruf, der gewissenhaftes Arbeiten und viel Verantwortung erfordert.

Nach der Ausbildung zur/zum Rechtsanwaltsfachangestellten besteht die Möglichkeit, sich zur/zum Geprüften Rechtfachwirt/in fortzubilden. Als Rechtsfachwirt/in verfügen Sie über ein vertieftes branchenspezifisches Wissen, das Sie zur organisatorischen Leitung der Anwaltskanzlei ebenso befähigt wie zur selbständigen Erfüllung qualifizierter Sachaufgaben.