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Rechtsfachwirte

Nach der Ausbildung zur/zum Rechtsanwaltsfachangestellten besteht die Möglichkeit, sich zur/zum Geprüften Rechtfachwirt/in fortzubilden. Ein erfolgreicher Abschluss qualifiziert Sie dafür, das nicht-anwaltliche Aufgabenfeld einer Rechtsanwaltskanzlei zu organisieren und die selbständige Sachbearbeitung in bestimmten Bereichen zu übernehmen.

Als Geprüfte/r Rechtfachwirt/in sind Sie in der Regel erster Ansprechpartner für die Ausbildung der Rechtsanwaltsfachangestellten; hier führen Sie Mitarbeitergespräche und bereiten Personalentscheidungen vor. Neben der Aussicht auf anspruchsvollere, eigenverantwortliche Tätigkeiten eröffnet Ihnen die Fortbildung zur/zum Geprüften Rechtsfachwirt/in zudem bessere Verdienstmöglichkeiten.

Der/die Geprüfte Rechtsfachwirt/in nimmt insbesondere folgende Aufgaben wahr:

  • Organisation des Büroablaufs
  • Leitung des Rechnungswesens
  • eigenverantwortlicher Personaleinsatz sowie Personalführung nebst Berufsausbildung
  • Betreuung des gesamten Kostenwesens der Kanzlei
  • eigenverantwortliche Bearbeitung sämtlicher Vollstreckungsangelegenheiten.

Bei Fragen zur Fortbildung „Geprüfte Rechtsfachwirt/in“ hilft Ihnen in der Kammergeschäftsstelle Frau Kirstahler gerne weiter:

Frau Kirstahler
Telefon: 0721/ 160 89 063
e-Mail-Adresse: kirstahler@rak-karlsruhe.de