Ausbildungsvertrag online
Wir bitten Kanzleien, Ausbildungsverträge für Rechtsanwaltsfachangestellte ab sofort ausschließlich direkt online auszufüllen. Dies vermeidet Fehler, da das entsprechende Programm bereits beim Ausfüllen die Plausibilität der Angaben prüft.
Um Zugriff auf den Online-Ausbildungsvertrag zu erlangen, registrieren Sie sich bitte mit Ihrem Namen und Ihrer Mailadresse unter folgendem Link:
Sie erhalten dann eine Bestätigungsmail an die von Ihnen angegebene Mailadresse mit einem Link, den Sie Ihrerseits durch Anklicken bestätigen müssen. Dann können Sie ein selbstgewähltes Passwort vergeben. Nach erfolgreicher Registrierung haben Sie unbegrenzten Zugang zum Online-Ausbildungsvertrag. Dies bietet Ihnen folgende Vorteile:
- Zwischenspeicherung beim Ausfüllen des Vertrags mit späterer Vervollständigung
- Vorbelegung Ihrer Kanzleidaten bei zukünftigen Verträgen
- Frühere Ausbildungsverträge als Vorlage anzeigbar
- Übersicht über Ihre Ausbildungsverträge mit Status
Sind nicht alle erforderlichen Daten verfügbar, ist auch die Zwischenspeicherung des teilausgefüllten Formulars möglich. Die Vervollständigung kann zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Die von Ihnen erfassten Daten werden verschlüsselt und anschließend elektronisch an die Kammer übermittelt, so dass die Eintragung des zugesandten Ausbildungsvertrages zügiger erfolgen kann
Der vollständig ausgefüllte Vertrag muss nur noch ausgedruckt, unterschrieben und bei der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe eingereicht werden. Erst mit Eingang des von beiden Vertragsparteien unterzeichneten Vertrags im Original oder (nach Unterzeichnung gescannt) per beA bei der Rechtsanwaltskammer erfolgt die Prüfung im Einzelfall sowie die Eintragung des Ausbildungsverhältnisses. Danach senden wir die Originalunterlagen gegengezeichnet an den Ausbilder zurück.
Bitte beachten Sie: Berufsausbildungsverträge werden von der RAK Karlsruhe nur registriert, wenn diese den Vergütungsempfehlungen der Kammer entsprechen.
Zur Übersendung des ausgedruckten Ausbildungsvertrags nebst Anlagen verwenden Sie bitte dieses Formular.
Weitere Hinweise und Merkblätter der RAK Karlsruhe zum Ausbildungsvertrags sowie das Muster einer Verschwiegenheitsverpflichtung finden Sie unter „Downloads“, dort unter dem Button „Merkblätter zum Berufsausbildungsvertrag“.
Bitte beachten Sie: seit dem 01.01.2021 gem. § 34 Abs. 2 Nr. 10 BBiG muss zwingend die Betriebsnummer im Berufsausbildungsvertrag eingetragen werden. Sofern für die Ausbildungskanzlei noch keine Betriebsnummer vorliegt, kann diese beim Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit beantragt werden.
Hinweise zum Datenschutz
Die RAK Karlsruhe ist gemäß § 71 Abs. 4 BBiG zuständig für die Führung des Verzeichnisses der Berufsausbildungsverhältnisse. Zur Erledigung der ihr gesetzlich zugewiesenen Aufgabe erhebt sie die für die Führung des Verzeichnisses in § 34 Abs. 2 BBiG vorgegebenen Daten. Zu deren Mitteilung an die RAK Karlsruhe sind Ausbilder und Auszubildende gemäß § 36 Abs. 2 BBiG verpflichtet.
Im Übrigen gilt unsere Datenschutzerklärung.