AUSGEBUCHT
Lehrgang zur Erlangung der Qualifikation
„Geprüfter Rechtsfachwirt/Geprüfte Rechtsfachwirtin“
Der Gesetzgeber hat am 23.08.2001 die Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss „Geprüfter Rechtsfachwirt/Geprüfte Rechtsfachwirtin“ erlassen.
Die Rechtsanwaltskammer Karlsruhe wird daher ab September 2010 wieder den Fortbildungslehrgang „zur Geprüften Rechtsfachwirtin / zum Geprüften Rechtsfachwirt“ durchführen.
Ziel des Lehrgangs ist der Erwerb der Befähigung zur Tätigkeit eines Rechtsfachwirts/einer Rechtsfachwirtin in einer Rechtsanwaltskanzlei. Der Lehrgang soll gleichzeitig der Arbeitsplatzsicherung und Eröffnung von Aufstiegschancen im erlernten Beruf dienen.
1. Seminarbeginn und Seminarort
Der Unterricht beginnt am 04. September 2010 (ein genauer Terminplan geht rechtzeitig zu) und wird jeweils samstags von 9.00 bis 15.00 Uhr in
Bruchsal, Bürgerzentrum, Am Alten Schloss, Seminarraum II,
abgehalten.
2. Seminargebühren
Die Seminargebühr für den gesamten Lehrgang beträgt € 1.500,00
(i.W. eintausendfünfhundert EURO) zuzüglich Prüfungsgebühr.
Teilnehmer mit einer guten Abschlussprüfung (Notendurchschnitt mindestens 1,8) haben die Möglichkeit, die Begabtenförderung in Anspruch zu nehmen.
Ebenso wird der Lehrgang durch das sog. „Meister-BAföG“ gefördert.
3. Lehrstoff ist gegliedert in
• Büroorganisation und Verwaltung
Hier soll der Prüfungsteilnehmer in der Lage sein, ein Anwaltsbüro im nichtanwaltlichen Bereich eigenverantwortlich, systematisch und betriebswirtschaftlich orientiert zu führen.
• Personalwirtschaft und Mandantenbetreuung
Der Prüfungsteilnehmer soll in der Lage sein, Vorgänge auf der Basis betriebswirtschaftlicher und arbeitsrechtlicher Grundlage zu interpretieren, zu analysieren und zu bearbeiten.
• Mandatsbetreuung im Kosten-, Gebühren- und Prozessrecht
Der Prüfungsteilnehmer soll nachweisen, dass er Vorgänge des Gebührenrechts, der Festsetzung und Erstattung der Gebühren bearbeiten kann sowie die dazugehörigen Regelungen des Prozessrechts interpretieren und anwenden kann.
• Mandatsbetreuung in der Zwangsvollstreckung und im materiellen Recht
Der Prüfungsteilnehmer soll in der Lage sein, titulierte Forderungen in jeglicher Hinsicht durchzusetzen, die entsprechenden Anträge zu stellen sowie die zugrunde liegenden Rechtsverhältnisse einzuordnen und dazugehörige einfache Rechtsfragen richtig beurteilen zu können.
4. Zulassungsvoraussetzungen
Berechtigt an der Teilnahme des Lehrgangs sind
a) Rechtsanwaltsgehilfen/Rechtsanwaltsfachangestellte die zum Zeitpunkt der Abnahme der Abschlussprüfung mindestens 2 Jahre in einer Anwaltskanzlei tätig sind
b) Personen, die mindestens 6 Jahre zum Zeitpunkt der Abnahme der Seminarabschlussprüfung in einer Anwaltskanzlei tätig sind
5. Anmeldung
Anmeldungen sind unter Beifügung
a) einer begl. Fotokopie des Zeugnisses der Anwaltsgehilfenprüfung/
Rechtsanwaltsfachangestelltenprüfung
b) Nachweis der Tätigkeit in einer Anwaltskanzlei
c) tab. Lebenslauf
bis spätestens
31. M ä r z 2010
an die Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe, Reinhold-Frank-Straße 72, 76133 Karlsruhe zu richten.
Die Teilnehmerzahl ist auf 30 Personen begrenzt.
Die Kursgebühr ist in drei Raten fällig, die erste Teilzahlung von € 900,-- wird fällig sobald von der Kammer die Aufnahmebestätigung vorliegt, die restlichen Teilbeträge von je € 300,-- bis 28.02.2011 bzw. 30.10.2011 zu entrichten.
Zahlungen sind ausschließlich auf das
Treuhandkonto „Rechtsanwaltskammer“
SEB Bank Karlsruhe, BLZ 660 101 11
Konto-Nr. 1 0 6 5 3 8 8 1 0 0
zu leisten.
6. Prüfung
Der Lehrgang wird mit einer schriftlichen und mündlichen Prüfung abgeschlossen.
Mit freundlichen Grüßen
i.A.
(Axel Pabst)
Rechtsanwalt
