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Rechtsanwaltsvergütungsgesetz

Anwaltliche Tätigkeit kostet Geld.  Das Anwaltshonorar wird entweder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder auf der Grundlage einer Vergütungsvereinbarung berechnet.

Soll Ihr Rechtsanwalt Sie vor Gericht vertreten, fallen neben dem Anwaltshonorar auch Gerichtsgebühren an.

Weitere Informationen hierzu finden Sie hier.