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Verzicht auf die Zulassung

Achtung: Alle nachstehend in Bezug genommenen Formulare finden Sie hier unter dem Button "Zulassung".

 

Auf die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft und als Rechtsanwalt kann jederzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber der Rechtsanwaltskammer, deren Mitglied man ist, verzichtet werden. Nach Eingang der Verzichtserklärung bei der Rechtsanwaltskammer erlässt diese einen Widerrufsbescheid gemäß § 14 Abs. 2 Nr. 4 BRAO. Mit dessen Bestandskraft endet die Mitgliedschaft in der Rechtsanwaltskammer und im Versorgungswerk.

Eine vorbereitete Verzichtserklärung finden Sie als Formular 91..