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Anwaltsausweis

Auf Antrag stellt die RAK Karlsruhe natürlichen Personen als Kammermitgliedern einen Rechtsanwaltsausweis mit fünfjähriger Geltungsdauer aus, der zur Legitimation gegenüber Gerichten und Behörden dient. Das Antragsformular können unter hier abrufen. Bitte drucken Sie das Formular aus und senden es unterzeichnet an die Rechtsanwaltskammer Karlsruhe.

Bitte beachten Sie, dass Herstellung und Versand Ihres Ausweises an Sie bis zu sechs Wochen dauern kann.

Ihr Anwaltsausweis verbleibt im Eigentum der RAK Karlsruhe; falls Sie zu einer anderen Kammer wechseln, ist der von der RAK Karlsruhe erteilte Ausweis unaufgefordert und umgehend an diese zurückzugeben. Gleiches gilt für den Fall, dass Ihre Zulassung erlischt. Der Verlust des Ausweises ist der Kammer unverzüglich anzuzeigen.