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Hochschulzugangsberechtigung

Der Abschluss "Geprüfte/r Rechtsfachwirt/in" ist eine öffentlich-rechtlich geregelte berufliche Aufstiegsfortbildung und als gleichwertige berufliche Fortbildung nach dem Berufsbildungsgesetz im Sinne von § 58 Abs. 1 Nr. 5 LHGBW einzustufen.

Geprüfte Rechtsfachwirte/Rechtsfachwirtinnen besitzen daher in Baden-Württemberg unter den weiteren Voraussetzungen des § 59 LHG, der beispielsweise die Durchführung eines Beratungsgesprächs an einer Hochschule fordert, die Berechtigung zu einem Studium aller Fachrichtungen an allen Hochschulen; das Zeugnis über den Abschluss "Geprüfte/r Rechtsfachwirt/in" tritt zusammen mit der Bescheinigung über das Beratungsgespräch an die Stelle der schulischen Hochschulzugangsberechtigung.

Weitere Informationen zur Hochschulzugangsberechtigung erhalten Sie hier oder hier.

Im Rahmen eines Programms der Begabtenförderung können Fachkräfte mit Berufsausbildung und Praxiserfahrung Aufstiegsstipendien zur Durchführung eines ersten akademischen Hochschulstudiums erhalten. Weitere Informationen finden Sie HIER.